Lasertherapie

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 Laserbehandlung für freiwillig Versicherte
Sehr geehrter Herr Dr. med. Schneiderhan!
Mit großem Interesse habe ich Ihre Artikel in einer Apothekerzeitung gelesen. Ich hatte im letzten Jahr 2 Bandscheibenvorfälle und zu Beginn dieses Jahres eine Kur von der BFA. Leider wurde dort nicht auf solche Möglichkeiten hingewiesen.Ich möchte nun ganz unverbindlich fragen.ob auch freiwillig Versicherte von Ihnen behandelt werden könnten.Noch weiß ich ja nicht, ob diese Mehode bei mir angewendet werden kann,aber der Gedanke, daß diese entsetzlichen Schmerzen nicht wiederkommen könnten, würde mich glücklich machen.
Bitte teilen Sie mir mit, was ich tun kann, damit diese Beandlung auch für micht in Betracht käme.
Vielen Dank für Ihre Mühe und herzliche Gruesse aus Berlin
Barbara Hertzsch
BHertzsch@t-online.de

von B. H.   |  am 2002-02-28 09:38:13

 Antwort: Laserbehandlung für freiwillig Versicherte
Sehr geehrte Frau H.,

selbstverständlich können auch freiwillig Versicherte mittels Lasertherapie behandelt werden. Bezüglich der Kostenübernahme würde ich Ihnen empfehlen, sich mit Ihrer Krankenkasse direkt in Verbindung zu setzen. Bei derzeitiger Beschwerdefreiheit wäre evtl. die Durchführung einer krankengymnastischen Übungsbehandlung zur Stabilisierung der Wirbelsäule sinnvoll. Hierdurch kann in vielen Fälle einem erneuten Auftreten von Beschwerden vorgebeugt werden.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. med. S. Böll


am 2002-03-08 17:48:48


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