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| Möglichkeiten und Riskiken der Laserbehandlung | Sehr geehrter Herr Dr. Schneiderhan,
ich hatte in früheren Jahren schon öfter Probleme mit dem Rücken und vor ca. 15 Jahren möglicherweise schon einmal eine Bandscheibenvorfall. Im November letzten Jahres habe ich mir nun beim Sport einen oder mehrere weitere Bandscheibenvorfälle zugezogen. Zunächst hatte ich starke Rückenbeschwerden, die sich dann allmählich zu einer Ischialgie gewandelt haben, die dann nicht mehr abklingen wollte. Kurz vor Weihnachten suchte ich daher eine Orthopäden auf, der mich zunächst mit Corticosteroiden per infusionem behandelte, was aber nur teilweise Abhilfe schaffte. Eine anschließedne orale Therapie mit NSAIDs (kaum Wirkung) habe ich nach 2 Wochen wegen Nebenwirkungen abgebrochen.
Mit Januar wurde dann eine Kernspintomographie mit folgendem Befund durchgeführt:
Großer, medio-lateral rechtseitiger Prolaps L5/S1 mit Tangierung von S1. Medialer subligamentärer Prolaps L4/L5, sowie transligamentärer medio-lateral rechtsseitiger Prolaps L3/L4 mit Tangierung von L4 rechts.
Danach wurde eine konservative Therapie (Krankengymnastik mit Muskelaufbau, Fango, Schlingentisch) begonnen, die die Schmerzen zwar eindämmte, aber nicht völlig zum Verschwinden brachte, d.h. ich leide nach wie vor unter mehr oder weniger chronischen Beschwerden (Ischialigie und Lumbalgie im Wechsel) in unterschiedlicher Intesität. Langes Sitzen (ich arbeite leider im Büro) scheint besonders negativ zu sein, während Bewegung (Spazierengehen, Tanzen) sich positiv auswirkt.
Aufgrund letzterer Beobachtung nahm der Neurologe, zu dem mich mein Orthopäde zur weiteren Diagnostik überwiesen hatte, an, daß ich ggf. unter einer Sonderform des RL-Syndroms leiden könnte und hat eine Therapie mit L-Dopa durchgeführt (ohne Wirkung oder eher eine Verschlechterung der Symptomatik). SEP-Messungen, d.h. Messung der Zeit, die ein Nervenimpuls von den Füssen bis zum Kopf braucht ergaben Werte von 48 ms (rechts) und 45 ms (links) bei einem Normalwert von 40 ms (Nervenschädigung?). Der Neurologe überwies mich zur weiteren Diagnostik an einen weiteren Facharzt, der nun verschiedene Nervenwurzeln "kaltstellen" soll um abzuklären, ob es sich tätsächlich um eine mechanische Blockade handelt. Für diese Maßnahme steht ein Termin noch aus. Da es sich dabei auch schon um einen - gemäß Auskunft des Neurologen - minimalchirurgischen Eingriff handelt, weiß ich auch nicht, ob ich diese Untersuchung überhaupt durchführen lassen soll (siehe Fragen).
Sowohl den Orthopäden als auch den Neurolgoen habe ich nach Möglichkeiten der Laserbehandlung gefragt. Beide haben mir dringend davon abgeraten und - wenn überhaupt - einen minimalchirurgischen Eingriff favorisiert, da ein Chirurg wenigstens sehen würde, was er tut, während beim Lasern die Gefahr bestünde, daß versehentlich ein Nerv durchtrennt würde und man im schlimmsten Fall anschließend querschnittsgelähmt sei.
Unter anderem aus den obigen Ausführungen ergeben sich für mich nun folgende Fragen.
1) Ist es überhaupt sinnvoll Wurzeln "kaltstellen" zulassen, d.h. eine offensichtlich recht aufwendige Diagnostik durchführen zu lassen, auch wenn die Kernspinnbilder zeigen, daß überhaupt keine Kompression der Nervenwurzeln vorliegt? Meine Beschwerden rühren wohl überwiegend von einer deutlich sichtbaren Kompression des Rückenmarks selbst durch den medialen Vorfall L3/L4 her.
2) Welche Risiken gibt es beim "Kaltstellen" von Nervenwurzeln? Da es sich um einen "chirurgischen" Eingriff handelt, würde dies ggf. die Möglichkeit zur Laserbehandlung einschränken? (Diese Fragen würde ich dem Spezialisten auch selbst stellen, aber mehrere Meinungen können nicht schaden).
3) Ist es sinnvoll, wie mein Orthopäde es möchte, die Behandlung weiterhin konservativ fortzusetzen oder besteht dann die Möglichkeit, daß die Nerven weiter geschädigt werden (siehe SEP-Messungen)? Zugegebenermaßen sind meine Beschwerden im Laufe der Zeit geringer geworden und ich bin auf keine Schmerzmittel angewiesen. Dies führe ich aber überwiegend auf die laut meiner Krankengymnastin inzwischen sehr guten Muskelaufbau und die bewußte Vermeidung von "schädlichen" Bewegungen zurück. Andererseits leide ich zeitweise trotzdem unter relativ heftigen Schmerzen und die Einschränkung der Lebensqualität ist erheblich.
4) Welche Risiken bestehen bei der Lasertherapie? Wie stellen Sie sicher, daß sie tatsächlich die Bandscheibe lasern und nicht zufällig einen Nerv treffen? Gibt es klinische Studien zu diesem Verfahren und wenn ja, wo sind diese veröffentlicht? (Ich habe Zugang zu medizinischer Literatur). Wieviele Therapien dieser Art haben sie schon mit welchem Erfolg durchgeführt?
5) Gibt es für die Lasertherapie Einschränkung, da die Bandscheibenvorfälle alle von medialer Seite sind, d.h. Sie an den Nervenwurzeln und dem Rückenmark vorbei behandeln müssten?
6) Ist es sinnvoll, schon jetzt bei meiner Krankenkasse vorstellig zu werden um zu klären, ob sie ggf. die Kosten für die Laserbehandlung übernimmt? Welche Argumente kann ich oder sollte ich ins Feld führen, um die Krankenkasse zu überzeugen?
7) Ich ziehe in Erwägung für die Behandlung zu Ihnen nach München zu kommen. Wieviel Zeit sollte ich dafür einplanen? Ist eine sofortige Heimreise (mehrere Stunden mit dem Zug) möglich oder sind Übernachtungen einzuplanen?
von A. T. | am 2002-05-20 13:32:27
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Antwort: Möglichkeiten und Riskiken der Laserbehandlung |
| Sehr geehrter Herr T.,
Ihre gestellten Fragen beantworten wir wie folgt.
1. Sowohl der Bandscheibenprolaps L5/S1 mit Tangierung der Nervenwurzel S1 als auch der Bandscheibenprolaps L3/L4 mit Tangierung der Nervenwurzel L4 rechts kann zu einem Anschwellen der betroffenen Nervenwurzeln und damit zu einer weiteren Kompression führen. Durch die lokale Infiltration der betroffenen Nervenwurzeln mit einem abschwellenden Medikament (Kortison) kann gelegentlich eine Entlastung der Nervenwurzeln durch die eigene Abschwellung bewirken, in einigen Fällen kann auch eine längerfristige Beschwerdelinderung erreicht werden.
2. Ein großer Bandscheibenvorfall L5/S1 ist im allgemeinen einer Laserbehandlung eher schlecht zugänglich. Das von Ihnen angesprochene "Kaltstellen" der Nervenwurzeln führt zu dem oben genannten Effekt und ist daher in vielen Fällen sinnvoll. Risiken sind extrem gering
3. Die Tatsache, daß Ihre Beschwerden rückläufig sind, spricht für eine Fortführung der konservativen Therapie. Es sollte jedoch regelmäßig eine Kontrolle der betroffenen Nerven durch eine neurologische Untersuchung erfolgen.
4. Wie bereits oben erwähnt, bietet sich der große Bandscheibenvorfall L5/S1 nach unserer Meinung weniger für eine Lasertherapie an.
5. Bei der intradiskalen Lasertherapie führt man die Lasersonde durch die Haut, durch die paravertebrale Muskulatur direkt in die Bandscheibe ein. Das Rückenmark wird dabei nicht tangiert.
6. Im allgemeinen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Lasertherapie.
7. siehe oben. Wie bereits erwähnt ist die Lasertherapie bei Ihnen wohl weniger geeignet.
Der von Ihnen geschilderte Bandscheibenvorfall kann alternativ zur mikrochirurgischen Behandlung einer sogenannten epiduralen Wirbelsäulenkathetertechnik nach Prof. Racz zugeführt werden.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. med. S. Böll
Dr. med. S. Böll | am 2002-05-27 14:02:12
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