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 Fragen und Antworten 

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 Wirbelsäule/Wachstumsbetimmungen
Guten Tag,

da ich (21) an einer stark verkrümmten Wirbelsäule leide, wurde bereits vor zwei Jahren eine
Röntgenaufnahme davon gemacht. Mein damaliger Orthopäde hat anhand dieser Röntgenaufnahme zu
mir gesagt, daß ich ausgewachsen bin - dennoch bin ich in den vergangenen zwei Jahren etwa
acht Zentimeter gewachsen.
Nun meine Frage: Ist es etwa nicht möglich, anhand einer Röntgenaufnahme der Wirbelsäule das
Wachstum zu bestimmen (ich habe Angst, daß meine Wirbelsäule für diese Verkrümmung zu lang wird) ?

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Haug


von A. H.   |  am 2001-08-30 19:11:19

 Antwort: Wirbelsäule/Wachstumsbetimmungen
Sehr geehrter Herr H.,

Bezüglich der von Ihnen gestellten Frage der Beurteilbarkeit eines möglichen weiteren Längenwachstums durch eine Röntgenaufnahme der Wirbelsäule darf ich Ihnen wie folgt beantworten:
Eine orientierende Information kann aus der Beurteilung eine Röntgenaufnahme der Wirbelsäule durchaus ermittelt werden. Jedoch würde eine Röntgenaufnahme des Handskelettes und der entsprechende Vergleich in einem speziellen Röntgenatlas eine wesentlich genauere Information bieten können. Diesbezüglich sollten Sie sich bei Ihrem Orthopäden am Heimatort mit dieser Fragestellung nochmals vorstellen. Selbstverständlich sollte darüber hinaus eine internistische Abklärung und hier insbesondere eine endokrinologische Abklärung zusätzlich noch erfolgen. Diesbezüglich kann Ihnen aber der Internist am Heimatort weiterhelfen. Eine entsprechende Blutuntersuchung und der Bestimmung z.B. auch des Wachstumshormones müßte dann durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen aus München

Dr. med. R. Schneiderhan

Dr. med. R. Schneiderhan  |  am 2001-10-12 15:33:09


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 Größenwachstum wegen Zahnspangenbehandlung
Über welchen Blutwert kann eine Aussage zum Wachstum gemacht werden.

Meine Tochter ist 15 Jahre

von H. P.   |  am 2003-02-18 17:22:57

 Antwort: Größenwachstum wegen Zahnspangenbehandlung
Sehr geehrte Frau P.,

wir kennen keinen Blutwert, der darüber eine Aussage erlaubt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. med. R. Schneiderhan

Dr. med. R. Schneiderhan  |  am 2003-02-24 11:02:31


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